Zwei Nutzer verklagen Polymarket in New York wegen Abrechnung eines Bitcoin-Verkaufsmarkts
KI-Marktzusammenfassung
Zwei Nutzer verklagten Polymarket in New York und warfen eine unrechtmäßige Verweigerung von Auszahlungen im Zusammenhang mit einem Markt zu Strategy's Bitcoin-Verkäufen vor. Sie behaupten, die Abwicklungskriterien seien geändert worden, nachdem SEC-Einreichungen einen Verkauf von 32 BTC offengelegt hatten. Der Fall hebt Governance- und Regelsetzungsrisiken in Prognosemärkten hervor und könnte das Vertrauen der Nutzer sowie die Teilnahme untergraben. Zudem verschärft er den regulatorischen Überhang, da die CFTC Berichten zufolge Polymarket's Geschäftstätigkeit untersucht.
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Zwei Nutzer haben die Prognosemarkt-Plattform Polymarket vor einem Gericht des US-Bundesstaats New York verklagt. Sie werfen dem Unternehmen vor, Auszahlungen aus Gewinnpositionen zu Unrecht verweigert zu haben. Im Streit steht ein Markt zur Frage, ob Strategy (ehemals MicroStrategy) vor dem 31. Mai 2026 Bitcoin verkaufen würde.
Laut Klageschrift wiesen Unterlagen von Strategy bei der US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) für den Berichtszeitraum bis zum 31. Mai 2026 den Verkauf von 32 Bitcoin aus. Der Markt sei dennoch am Ende mit "No" abgerechnet worden.
Die Kläger William Wood und Thomas Bush argumentieren, die ursprünglichen Regeln hätten die SEC-Filings von Strategy als maßgebliche Quelle für die Abrechnung benannt. Demnach hätte eine in einem Form 8-K offengelegte Veräußerung ausgereicht, um ein "Yes" zu stützen. Polymarket habe später ergänzende Klarstellungen veröffentlicht und damit die Frage faktisch verschoben: weg von "ob ein Verkauf stattgefunden hat" hin zu "ob ein Verkauf vor Fristende öffentlich bestätigt wurde". Auf dieser Basis habe die Plattform den Markt mit "No" abgerechnet und Inhabern von "Yes"-Anteilen keine Auszahlung gewährt.
Die Kläger sehen darin eine nachträgliche Regeländerung. Der Streit beruhe nicht auf unklaren Fakten, sondern darauf, dass die Abrechnungskriterien nach Eintritt des Ergebnisses angepasst worden seien. Maßgeblich sei, ob der Verkauf selbst erfolgt sei; SEC-Dokumente seien Belege für das Ereignis, ersetzten aber nicht die Feststellung, wann es stattgefunden habe. Würde die Plattform ihre Auslegung nach Bekanntwerden des Ergebnisses anpassen können, untergrabe das den Anspruch fester Regeln.
Die Klage macht unter anderem Vertragsbruch, ungerechtfertigte Bereicherung, irreführende Geschäftspraktiken und falsche Werbung geltend. Gefordert werden Schadensersatz, Anwaltskosten, Zinsen sowie Unterlassungs- und sonstige gerichtliche Anordnungen. Neben Polymarket werden auch Führungskräfte und verbundene Unternehmen genannt.
Eingereicht wurde die Klage am 3. Juli beim New York State Supreme Court. Als Beklagte werden unter anderem Adventure One QSS Inc., Blockratize Inc., Polymarket-Gründer Shayne Coplan, Chief Marketing Officer Matthew Modabber sowie weitere nicht namentlich genannte Parteien aufgeführt.
In der Klageschrift heißt es zudem, dass Polymarket zwar UMA's Optimistic Oracle für die Vertragsabrechnung nutze, die Formulierung der Marktregeln, die Veröffentlichung zusätzlicher Klarstellungen, die Seitenverwaltung und die Gestaltung der Fragestellungen aber bei der Plattform lägen. Daher könne Polymarket Streitfälle nicht vollständig dem Oracle-Prozess zuschreiben.
Der Bericht verweist außerdem auf zunehmende regulatorische Aufmerksamkeit: Bloomberg hatte zuvor berichtet, dass die US-Aufsicht Commodity Futures Trading Commission mehrere Aspekte der Geschäftstätigkeit von Polymarket untersucht, darunter auch Aktivitäten in sozialen Medien.