Russlands Zentralbank will KYC-Pflicht für Krypto-Transaktionen einführen und Kapitalflusskontrollen verschärfen

Nach Angaben von ME News hat die Zentralbank Russlands am 15. April (UTC+8) Pläne vorgestellt, wonach alle Krypto-Händler eine Identitätsprüfung (KYC) durchlaufen müssen. Nutzer ohne Verifizierung sollen auf inländischen Plattformen keine Krypto-Assets mehr abheben können. Damit will die Behörde die Aufsicht über den heimischen Kryptomarkt ausbauen. Im Rahmen der vorgeschlagenen Regeln sollen russische Börsen eine vollständige Klarnamenregistrierung umsetzen. Zudem soll es untersagt werden, Mittel aus inländischen Verwahr-Wallets auf ausländische Non-Custodial-Wallets zu transferieren. Ergänzend planen die Aufseher, dass Einwohner ihre im Ausland gehaltenen Krypto-Vermögen deklarieren müssen, um Kapitalabflüsse besser nachverfolgen zu können. Vladimir Chistyukhin, stellvertretender Gouverneur der Zentralbank, betonte, dass die neuen Vorgaben weder den Besitz noch die Nutzung von Krypto-Assets durch Privatpersonen verbieten sollen. Im Mittelpunkt stünden mehr Transparenz und Compliance, um Geldwäscherisiken zu reduzieren. Die Regelung soll voraussichtlich im Juli zusammen mit einer neuen Runde von Krypto-Regulierungsgesetzen in Kraft treten. Analysten werten den Schritt als Versuch Russlands, unter wirtschaftlichem Druck Kapitalströme stärker zu steuern, indem die Regulierung des Kryptosektors verschärft wird. (Quelle: ODAILY)