Japanische FSA verabschiedet neue Regeln für Stablecoins und Krypto-Vermittler
Die japanische Finanzaufsicht FSA hat eine neue Regulierungsrunde im Rahmen des Funds Settlement Act finalisiert. Damit können zusätzliche zahlungsbezogene Maßnahmen ab dem 1. Juni 2026 in Kraft treten. Das Paket umfasst elektronische Zahlungsmittel einschließlich Stablecoins, Vermittlungsunternehmen für Krypto-Assets und elektronische Zahlungsdienste sowie Geldtransfergeschäfte, wie die Behörde mitteilte.
Nach Abschluss der öffentlichen Konsultation veröffentlichte die FSA Verordnung, Cabinet-Office-Anordnungen und ergänzende Leitlinien gemeinsam; sie sollen ab dem 1. Juni angewendet werden. Im Fokus steht die Anpassung bei treuhandbasierten elektronischen Zahlungsmitteln: Reservevermögen für bestimmte Instrumente vom Typ "trust beneficiary right" dürfen künftig nicht nur in Sichteinlagen, sondern unter bestimmten Bedingungen auch in Staatsanleihen und kündbaren Termingeldern angelegt werden. Zugleich präzisierte die Aufsicht Vorgaben zu zulässigen Allokationsquoten und zu Schutzmechanismen gegen Kapitalverluste. Für Emittenten und Verwahrer entsteht damit ein detaillierteres Compliance-Rahmenwerk als bisher. In früheren Erläuterungen hatte die FSA betont, Japan habe bereits 2022 Stablecoin-Regeln eingeführt; die aktuelle Überarbeitung solle Emittenten mehr Spielraum geben, ohne den Verbraucherschutz zu schwächen.
Ein weiterer Kernpunkt ist die Einführung einer neuen Vermittlerkategorie für elektronische Zahlungsinstrumente und Krypto-Assets. Für diese neu geschaffene Vermittlertätigkeit gelten nun ausdrückliche Anforderungen an Registrierung, Nutzerinformationen und Aufklärungspflichten sowie Verbote bestimmter Praktiken und weitere Maßnahmen zum Nutzerschutz. Außerdem werden Vorgaben zu den zu führenden Büchern und Aufzeichnungen festgelegt. Ziel des Ansatzes ist es laut den politischen Unterlagen der Behörde, nur Unternehmen zu regulieren, die als Intermediäre agieren, statt ihnen eine Voll-Lizenzierung aufzuerlegen, wie sie für Institute vorgesehen ist, die Kundengelder tatsächlich halten. Das ist insbesondere für Firmen relevant, die Nutzer an Krypto- oder Stablecoin-Dienste anbinden wollen, ohne selbst als vollwertige Börse oder Zahlungs-Emittent aufzutreten.
Die Reform adressiert auch grenzüberschreitende Zahlungsaktivitäten und bestimmte auslandsbezogene Zahlungsstrukturen. Die FSA definiert Kategorien grenzüberschreitender Inkasso- und Zahlungsarrangements, die von Devisentransaktionsregeln ausgenommen sind, und stellt zugleich klar, wie Banken, Versicherer und deren Tochtergesellschaften an dem neuen Vermittlergeschäft teilnehmen dürfen.
Im Konsultationsverfahren gingen nach Angaben der Behörde 259 Stellungnahmen von 62 Personen und Organisationen ein. Die einschlägigen Verordnungen und Cabinet-Office-Anordnungen wurden demnach am 19. Mai vom Kabinett gebilligt und am 22. Mai formell veröffentlicht.
Für Japan bedeuten die Änderungen einen weiteren Schritt zur Einbettung von Stablecoins und digitalen Zahlungsinstrumenten in das reguläre Finanzsystem. Die FSA erweitert den Ordnungsrahmen parallel für Zahlungsinstrumente, Intermediäre und Geldtransferdienste und rückt Reserveanlagen, Offenlegung und Nutzerschutz ins Zentrum. Mit dem festgelegten Starttermin 1. Juni müssen betroffene Unternehmen ihre Abläufe nahezu unmittelbar an die neuen Vorgaben anpassen.