Kalifornische Aufseher schließen Hermes-Bitcoin-ATMs nach 14.120 Verstößen

Die kalifornische Aufsichtsbehörde Department of Financial Protection and Innovation (DFPI) hat Hermes Bitcoin angewiesen, sämtliche 42 Digital-Asset-Kioske in Südkalifornien abzuschalten. Zudem wurde dem Unternehmen dauerhaft untersagt, im Bundesstaat ein Geschäft mit digitalen Finanzanlagen zu betreiben. Hintergrund sind laut DFPI mehr als 14.120 Fälle fehlender oder fehlerhafter Belege und Pflichtinformationen seit dem 1. Januar 2024, Gebühren oberhalb der gesetzlichen Obergrenze sowie Mängel bei Maßnahmen zur Geldwäscheprävention. Betreiber der Kioske ist Anh Management, LLC, das unter dem Namen Hermes Bitcoin auftritt. Nach Darstellung der Behörde verstieß das Unternehmen in weiten Teilen gegen Kaliforniens Digital Financial Assets Law (DFAL). Seit dem 1. Januar 2025 wurden demnach 3.006 Transaktionen abgewickelt, die gegen staatliche Vorgaben verstießen. Über den Zeitraum seit dem 1. Januar 2024 dokumentierten die Aufseher mehr als 14.120 einzelne Fälle, in denen Kunden keine ordnungsgemäßen Belege oder Vorabinformationen vor der Transaktion erhielten. Auch bei den Gebühren sieht die DFPI klare Rechtsverstöße: Hermes Bitcoin habe Kunden mehr als nach DFAL zulässig berechnet. Zusätzlich seien gesetzliche Transaktionslimits überschritten worden. Darüber hinaus habe das Unternehmen erforderliche Kundendaten zur Identifizierung nicht ausreichend erhoben, was die Einhaltung von Anti-Geldwäsche-Vorgaben untergrabe. Die aktuellen Maßnahmen knüpfen an frühere Schritte an. Im September und Oktober 2025 hatte die DFPI bereits sogenannte desist-and-refrain orders gegen Hermes Bitcoin sowie eine verbundene Einheit namens Coin Time LLC erlassen. Damals standen ähnliche Compliance-Mängel bei Tausenden Transaktionen im Fokus, einschließlich der Forderung nach Rückerstattung für überhöhte Gebühren. Die nun geschlossene Einigung verpflichtet dazu, alle 42 Kioske spätestens bis zum 20. Mai 2026 außer Betrieb zu nehmen. Gleichzeitig gilt ein dauerhaftes Verbot, in Kalifornien Tätigkeiten im Bereich digitaler Finanzanlagen auszuüben. Kalifornien hat mit dem Digital Financial Assets Law einen verbindlichen Aufsichtsrahmen für Betreiber von Digital-Asset-Kiosken geschaffen, einschließlich Lizenzpflicht, Transaktionsgrenzen, Gebührenobergrenzen und umfassenden Offenlegungspflichten. Nach DFAL dürfen Gebühren höchstens dem größeren Betrag aus 5 US-Dollar oder 15% des Transaktionsvolumens entsprechen; zudem gilt ein Limit von 1.000 US-Dollar pro Tag und Person. Für die Kryptomärkte bleibt der unmittelbare Effekt gering: Es sind keine konkreten Token betroffen, und 42 Kioske in Südkalifornien machen nur einen sehr kleinen Teil des landesweiten Bestands an Bitcoin-ATMs aus. Für Betreiber zeigt der Fall Hermes Bitcoin, welche Folgen es haben kann, wenn Aufseher fehlende oder nicht gelebte Compliance-Prozesse feststellen. Mehr als 14.000 Verstöße bei Pflichtinformationen und Tausende nicht regelkonforme Transaktionen konnten sich nach Behördenangaben ansammeln, weil wirksame Systeme zur Vermeidung entweder fehlten oder nicht beachtet wurden.